Rechtliches
Barrierefreiheitserklärung
Angestrebtes Niveau, umgesetzte Maßnahmen, bekannte Grenzen — und wie Sie uns eine Barriere melden.
Angestrebtes Niveau
Diese Website soll die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines in Version 2.1 auf der Stufe AA erfüllen. Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit der zugehörigen Verordnung, deren Anforderungen sich an der europäischen Norm EN 301 549 orientieren. Wir haben die Seiten daraufhin entwickelt und geprüft und halten sie für weitgehend konform.
Was dafür umgesetzt ist
- Die Grundschriftgröße liegt bei 18 Pixel; Überschriften und Fließtext skalieren mit der Browsereinstellung, und das Vergrößern per Zwei-Finger-Gestik ist nicht gesperrt.
- Alle Text- und Schaltflächenfarben sind gegen ihren Hintergrund gemessen und erreichen mindestens ein Verhältnis von 4,5 zu 1 — auch die orangefarbene Anruf-Schaltfläche, die Fußzeile und die dunklen Abschnitte.
- Anruf-Schaltflächen, Menüpunkte und Verzeichnis-Einträge sind mindestens 44 mal 44 Pixel groß.
- Jede Seite hat einen Sprunglink „Zum Inhalt springen“ als erstes ansteuerbares Element, dazu die Bereiche Kopf, Navigation, Hauptinhalt und Fußzeile als echte Landmarken.
- Überschriften sind logisch verschachtelt: genau eine Hauptüberschrift pro Seite, darunter keine übersprungene Ebene.
- Die Aufklapp-Menüs werden über echte Schaltflächen bedient, melden ihren Zustand an Hilfstechnik und lassen sich mit Tastatur und Escape-Taste schließen. Die aktuelle Seite ist als solche gekennzeichnet.
- Jedes Bild trägt eine Alternativbeschreibung, die den abgebildeten Vorgang benennt; rein dekorative Symbole sind vor Hilfstechnik verborgen.
- Links im Fließtext sind unterstrichen, nicht nur farbig — Farbe allein trägt keine Information.
- Bewegung ist zurückhaltend und rein optional: die sanften Einblendungen verschieben nur die Position, nie die Deckkraft, und wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt sie gar nicht.
- Es gibt kein Formular und keine Zeitbegrenzung, die man einhalten müsste. Der Bestellweg ist ein Anruf.
- Die Sprache ist im Dokument als Deutsch ausgezeichnet, damit Vorleseprogramme richtig aussprechen.
Bekannte Einschränkungen
Wir kennen die folgenden Punkte und bewerten sie offen:
- Die Fotos sind Aufnahmen typischer Arbeitssituationen und zeigen nicht die konkrete Baustelle, die im Text beschrieben wird. Die Alternativbeschreibung benennt daher den abgebildeten Vorgang, nicht den Ort.
- Die fachlichen Texte enthalten Begriffe aus dem Gefahrstoff- und Naturschutzrecht. Wir erklären sie im Text, ein Glossar in einfacher Sprache fehlt aber noch.
- Eine Prüfung durch eine externe, auf Barrierefreiheit spezialisierte Stelle und ein Test mit Nutzerinnen und Nutzern von Screenreadern haben noch nicht stattgefunden. Beides ist vorgesehen.
Wie wir geprüft haben
Die Prüfung erfolgte in einer Selbstbewertung während der Entwicklung: automatisierte Prüfung jeder einzelnen Seite mit einem Werkzeug für Barrierefreiheits-Regeln in einem echten Browser bei mobiler Fenstergröße, rechnerische Kontrollen aller Farbpaare, Messung der berührbaren Flächen sowie eine Durchsicht der Überschriften-, Landmarken- und Fokus-Reihenfolge.
Barriere melden
Wenn Sie auf dieser Website etwas nicht nutzen können, sagen Sie es uns bitte: 0176 42876094, täglich erreichbar, auch am Wochenende. Beschreiben Sie kurz, welche Seite betroffen ist und was nicht funktioniert. Wir antworten in der Sache und sagen Ihnen, was wir ändern können. Brauchen Sie eine Auskunft aus dieser Website in einer anderen Form — vorgelesen, größer gesetzt oder als schlichter Text —, nennen wir sie Ihnen am Telefon.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Für Angebote der Privatwirtschaft nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist außerdem die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig.
Stand dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde bei der Fertigstellung der Website erstellt und wird bei jeder inhaltlichen oder technischen Änderung erneut geprüft.